Für Reisen innerhalb der EU-Länder ist die Tollwut-Impfung notwendig und ist in den Heimtierausweis einzutragen. Der blaue Ausweis ist im Dezember 2014 erneuert worden. Dieser soll den illegalen Handel mit Hund, Katze und Frettchen eindämmen und regelt unter anderem die Bestimmungen der Tollwut-Impfung. Bereits vor dem 29. Dezember 2014 bestehende Ausweise behalten ihre Gültigkeit, solange der Hund lebt. Dieser
Heimtierausweis ist zwingend auf jeder Reise mitzuführen.
Tollwut-Impfung: Die deutsche Tollwut-Verordnung ist der EU-Verordnung Nr. 576/2013 angepasst worden. Die Tollwut-Impfung ist das ganze Jahr über wichtig für Ihren Vierbeiner und für die anstehende Urlaubsreise ein Muss. Ein Hund/Welpe darf frühestens ab der zwölften Woche geimpft werden. Diese Impfung ist nach 21 Tagen gültig. Die Hersteller empfehlen die erste Tollwut-Impfung des Hundes zu wiederholen. Diese ist dann ab sofort gültig. Erfüllt der mitreisende Welpe diese Anforderungen nicht, kann eine Genehmigung von den Mitgliedstaaten eingeholt werden. Hierbei ist eine Erklärung zu unterzeichnen, dass der Welpe bis dato keinen Kontakt zu in freier Wildbahn lebenden, für Tollwut empfänglichen Tierarten gehabt hat. Ist der Welpe noch vom Muttertier abhängig und die Hündin begleitet ihn, muss per Heimtierausweis nachgewiesen werden, dass die Hündin vor dem Werfen einen Tollwut-Schutz erhalten hat.
Pro Person dürfen maximal fünf Hunde, Frettchen oder andere Heimtiere in den Urlaub im Ausland mitgeführt werden. Der Zweck der Mitnahme darf nicht den Handel beziehungsweise den Besitzerwechsel beinhalten. Für diese Zwecke gibt es gesonderte Bestimmungen.