Dies gilt für alle Spalter mit mehr als 8 t Spaltkraft. Die Hebevorrichtung soll den Rücken des Benutzers beim Holzspalten entlasten.
Auch an der Schneide gab es Änderungen. So sind beispielsweise Spaltkreuze, welche die Scheite in einem Arbeitsgang mehrfach spalten, nicht mehr zulässig. Mit montiertem Spaltkreuz könnte das Holz nach vorne in Richtung des Benutzers springen. Die Schneide selbst steigt in ihrer Neigung zur Spaltsäule hin an. Beides soll ein unkontrolliertes Spalten oder Umherfliegen des Holzes mit Gefahr für den Benutzer vermeiden.
Außerdem neu in den Sicherheitsvorschriften sind die umlaufenden Schutzbügel, welche die Holzscheite auf dem Spalttisch umgeben. Sie sollen ein Herunterfallen des Holzes verhindern. Ebenfalls Pflicht sind nun Ablageflächen an den Seiten des Holzspalters. Diese Flächen sind durchaus praktisch, weil sie dabei helfen, unnötiges Bücken zu vermeiden. Gerade bei Holzstücken, welche mehrfach gespalten werden sollen oder müssen, finden die Abschnitte hier einen geeigneten Platz bis zum nächsten Spaltdurchgang.
Zusammenfassung der Ändungen durch Norm EN 609-1 und EN 894-3:
- Zweihandbedienung weiterhin Pflicht
- Spalttisch muss dauerhaft fixiert sein
- Spaltkreuz verboten
- Schutzbügel und Ablageflächen Pflicht
- Meterholzspalter müssen mit Hebevorrichtung ausgestattet sein
Sicherheitstipp: Grundsätzliche Hinweise für sichere Arbeit mit Holzspaltern
Der Holzspalter muss immer auf einem festen und ebenen Untergrund aufgestellt werden. Halten Sie den Arbeitsbereich von Holzresten, Hindernissen und Stolperstellen frei. Schlüpfrige und glatte Stellen bedeuten Rutschgefahr, am besten einen griffigeren Standort suchen. Es ist eine gute Idee, zumindest eine weitere Person in Rufweite zu haben, die bei Unfällen Hilfe leisten kann. Ein ausreichender Abstand zur Maschine ist aber für alle Helfer zwingend notwendig.