Spätestens seit dem 10. September 2020 gilt auch für uns in Deutschland absolute Vorsicht im Umgang mit verendet aufgefundenen Wildschweinen. An diesem Tag wurde im Landkreis Spree-Neiße im Bundesland Brandenburg das Virus der ASP bei einem tot aufgefundenen Wildschwein erstmalig in Deutschland nachgewiesen. Die aktuell 922 nachgewiesenen ASP-Fälle beim Schwarzwild traten bis jetzt in den Ländern Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen auf. Nach dem Fund in Sachsen wurden am 3. November eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen und um den Fundort eine Pufferzone festgelegt.

Gemeinsam professionell handeln

Um die Ausbreitung zu verhindern beziehungsweise extrem zu verlangsamen, werden inzwischen Schulungen für den Ernstfall abgehalten. Denn jeder Handgriff und jeder Schritt will wohlüberdacht sein und muss bei der Bergung von ASP-verseuchten Stücken sitzen. Das nötige Know-how haben wir Ihnen als Leitfaden in diesem Blogbeitrag zusammengefasst. Das dazugehörige professionelle Equipment von Desinfektionsmittel über Einmalhandschuhe und Schutzanzüge bis hin zur Wildbergung mit Schlitten-Wildwanne und Spillwinden finden Sie bei uns im Onlineshop.

Präventionsmaßnahmen

Um eine Seuchenverbreitung in Deutschland möglichst zu verhindern haben Länder, Landesjagdverbände und die Landwirtschaftskammern folgende Veränderungen durchgesetzt:

  • Bei der Durchführung von Drückjagden haben Revierinhaber, die an der Drückjagd nicht teilnehmen, überjagende Hunde zu dulden, wenn ihnen die Jagd mindestens zwei Wochen zuvor angezeigt wurde.
  • Das Verbot der Verwendung von Schalldämpfern im niedersächsischen Jagdgesetz ist aufgehoben worden. Vorbehaltlich einer waffenrechtlichen Prüfung können Schalldämpfer für Jagdlangwaffen bei der Jagdausübung genutzt werden.
  • Legalisierung von Vorsatztechnik, Lampen etc. für die Saujagd.
  • Legalisierung und Förderung von Saufängen.
  • Ausbildung/Förderung von Suchhunden und Suchteams.
  • Förderung von Drohnen im Seuchengebiet / Dualuse für Kitzrettungsdrohnen.
  • Großzügige Freigaben (in NRW z.B. dürfen Frischlinge bis 25kg auch mit Rehwildkalibern bejagt werden)

Grundsätzliches zur ASP

Finden Sie ein verendetes Stück Schwarzwild ohne erkennbare todbringende Verletzung, ist unverzüglich die zuständige Behörde, in diesem Fall das Veterinäramt, zu informieren. Der schnellste Weg ist hierbei der Griff zum Handy, um den Fund telefonisch oder mit der kostenfreien App für das Tierfund-Kataster (Android und IPhone) zu melden. Per App, Link oder mit dem hier abgebildeten QR-Code werden die Koordinaten des Fallwild-Fundorts unverzüglich an die Universität Kiel gesendet. Die Uni Kiel informiert dann das Friedrich-Löffler-Institut und das zuständige Veterinäramt.

Das Veterinäramt und die örtliche Jägerschaft bestimmen kommunale Bergeteams, die die Beprobung, Bergung und Entsorgung der Kadaver vornehmen und den Fundort gründlich desinfizieren. Personen mit Kontakt zu Schweinehaltungen sind von der Bergung auszuschließen. Erstausrüstungen hierfür werden von den zuständigen Landkreisen bereitgestellt. Folgende Schritte, um eine Seuchenausbreitung und Seuchenverschleppung bei der Bergung zu vermeiden, sind zwingend einzuhalten! Der hier aufgeführte Leitfaden gilt natürlich nur außerhalb von Kerngebieten und weißen Zonen.

Anfahrt mit dem Auto

  • Auto grundsätzlich weit vom Fundort entfernt parken.

Maßnahmen an der Fundstelle

  • Mit ASP infizierte Kadaver sind höchst infektiös!
  • Auf Anweisungen des Veterinäramts warten.
  • Jeder direkte Kontakt mit dem infizierten Kadaver darf nur in Schutzbekleidung erfolgen und muss vom Veterinäramt angeordnet sein! Unnötigen Kontakt strikt vermeiden.
  • Das Land Niedersachsen stellt dafür extra Anhänger und eine Wildkammer bereit.
  • Nach Bergung des Kadavers/der Kadaver müssen diese vom Team unverzüglich und unschädlich beseitigt werden
  • Sollten die Kadaver über Nacht an der Sammelstelle/am Fundort liegen bleiben müssen, werden diese durch Absperrband abgegrenzt und mit Desinfektionsmittel übergossen.
  • Der Boden der Fundstelle wird mit einem zugelassenen Handelspräparat behandelt. Es sollten mind. 5 Liter pro Quadratmeter aufgebracht werden, um den Boden ausreichend zu durchtränken.

Verlassen der Fundstelle

  • Reinigung und Desinfektion der Stiefel und aller verwendeten Hilfsmaterialien.
  • Reinigung und Desinfektion der Hände.
  • Einwegmaterial (Schutzkleidung und Handschuhe) wird im verseuchten Areal gelassen!

Abfahrt mit dem Auto

  • Desinfektion der vom Fundort mitgenommenen Behältnisse und Plastiktüten von außen.
  • Ablage sämtlicher benutzter Materialien im unreinen Teil des Autos.
  • Weitere Händedesinfektion.
  • Zuhause werden alle wiederverwendbaren Materialien vollumfänglich gereinigt und desinfiziert.Auch die Stiefel sind gründlich zu reinigen zum Beispiel mit dem Kerbl Stiefelreiniger.

Maßnahmen im gefährdeten Gebiet (für Jagdausübungsberechtigte)

Zum Schutz gegen die besondere Gefährdung der Hausschwein-Population durch die Afrikanische Schweinepest wurde um die Fundorte von Wildschweinen mit dem positiven Virusnachweis ein gefährdetes Gebiet mit einem Radius von circa 20 bis 25 Kilometern festgelegt.

  • Es gilt ein vorläufiges Jagdverbot für alle Tierarten.
  • Jagden als Mittel der Tierseuchenbekämpfung erfolgen nur unter Anordnung des/r Amtstierarztes/Amtstierärztin des Landkreises in Abstimmung mit der Unteren Jagdbehörde.
  • Es ist eine verstärkte Fallwildsuche durchzuführen. Die Suche nach verendeten Wildschweinen durch andere Personen ist zu dulden.
  • Die Kadaversuche erfolgt durch den Einsatz von Hunden und von Hundeführern/Hundeführerinnen mit Schusswaffen und ist von den Jagdausübungsberechtigten zu unterstützen und zu dulden.
  • Anzeigepflicht von Fallwild: Jedes verendet aufgefundene Wildschwein ist unter Angabe des Fundortes (GPS-Daten) dem Veterinäramt anzuzeigen. Die Kennzeichnung, Probenahme, Bergung und unschädliche Beseitigung ist ausschließlich durch geschultes und autorisiertes Personal durchzuführen.
  • Alle verendeten Wildschweine sind serologisch oder virologisch auf Afrikanische Schweinepest untersuchen zu lassen.
  • Bei der Kadaversuche ist auf die strikte Einhaltung hygienischer Maßnahmen zu achten, um die Verschleppung des Erregers vom Fundort zu vermeiden.
  • Wildschweine dürfen aus dem gefährdeten Gebiet nicht in das Inland verbracht oder ausgeführt werden.
  • Erlegte oder verendet aufgefundene Wildschweine oder deren Teile sowie Gegenstände, mit denen Wildschweine in Berührung gekommen sein können, dürfen nicht in einen Schweine haltenden Betrieb verbracht werden.


Der Deutsche Jagdverband hat mit dem Friedrich-Löffler-Institut Empfehlungen zur ASP-Früherkennung herausgegeben. Hier sind diese nachzulesen.